Kennzeichnung der Kaninchen

 

Rassekaninchen werden in der Regel zur Kennzeichnung tätowiert.

Ihnen werden mit einer Tätowierzange Zahlen und Buchstaben in beide Ohren gestochen. Danach werden die Ohren mit Tätowiertusche eingerieben. Die Tätowiertusche bleibt dann in den gestochenen Löchern haften und wächst in das Ohr ein. In das rechte Ohr wird das Vereinskenn-zeichen und in das linke Ohr werden die Daten des zu tätowierendes Kaninchen gestochen. Diese Kennzeichen können wie folgt aussehen:

  • rechtes Ohr W171
  • linkes   Ohr 2.3.31

Der Buchstabe steht für den jeweiligen Landesverband. Die Zahl steht für den Ortsverein. Die erste Zahl gibt den Geburtsmonat an, die zweite Zahl das Geburtsjahr und die letzte Zahl gibt die laufende Nummer der Rasse an.

Für die oben genannte Nummer heißt das: Landesverband Westfalen, Ortsverein Stadt Bad Oeynhausen.

Das Kaninchen ist im Februar 2013 geboren und ist das 31. Kaninchen einer Rasse, das tätowiert wurde.

 

Das Ausstellen der Rassekaninchen

Anhand der Vereinszuchtbücher kann lückenlos festgestellt werden, von welchen Elterntieren dieses Tier abstammt. Das geht dann natürlich auch über den Verein hinaus, wenn man bei-spielsweise Tiere von Züchtern anderer Vereine für die eigene Zucht gekauft hat. Weiterhin muss man auch Mitglied in einem Kleintier-/Kaninchenzuchtverein sein, damit die Tiere tätowiert und somit auch später ausgestellt werden können. Kaninchen von einem sogenannten "Halter" - im Gegensatz zu einem Kaninchenzüchter ist ein Kaninchenhalter nicht Mitglied in einem Verein - sind meistens nicht reinrassig und dürfen - auch wenn es sich um reinrassige Tiere handeln würde - nicht ausgestellt werden.

Es gibt bei den Kaninchen zahlreiche Rassen und Farbenschläge. Man kann je nach Neigung, Zeit und Platz sowohl kleinere Rassen (z.B. die Zwergkaninchen) oder mittlere Rassen (z.B. Weiße Wiener) bis hin zu den großen Rassen (z.B. Deutsche Riesen) züchten.

Ein Züchter, der die Rassekaninchenzucht in einem Verein betreibt, sollte - je nach Rasse – etwa 20 bis 50 Kaninchen pro Rasse (bei durchgezüchteten Rassen können auch deutlich weniger Tiere notwendig sein!) innerhalb eines Zuchtjahres aufziehen. Nicht alle Jungtiere können auch später einmal ausgestellt und/oder zur Weiterzucht verwendet werden.

Je mehr Tiere ein Züchter aufziehen kann - was natürlich die entsprechende Anzahl an Ställen bzw. Buchten voraussetzt - desto größer ist die Chance, später viele gute Kaninchen zur Verfügung zu haben, um diese dann bei Ausstellungen zeigen bzw. sie zur Zucht einsetzen zu können.

Eine Häsin (so wird das weibliche Kaninchen genannt) kann bis zu dreimal im Jahr Junge bekommen. Dies wird jedoch nur selten praktiziert, um die Häsin nicht zu sehr zu beanspruchen. Teilweise werden aber Probewürfe durch- geführt, um zu sehen, wie die Vererbung erfolgt. Grundsätzlich wird eine Häsin pro Zuchtjahr jedoch nur einmal oder zweimal gedeckt. Ein Wurf umfasst - je nach Rasse - ca. drei bis zehn Jungtiere. Die meisten Züchter lassen grundsätzlich von Dezember bis Juni ihre Häsinnen von den Rammlern (den männlichen Tieren) decken. Es ist aber durchaus möglich, dies auch früher zu tun, weil auch Jungtiere, die in den Monaten November und Dezember geboren werden, für das folgende Zuchtjahr tätowiert und dann auch ausgestellt werden dürfen.

Nach etwa 31 Tagen werden dann die Jungen geboren, die dann im Laufe des Jahres bei verschiedenen Schauen, soweit die Tiere zur Ausstellung geeignet sind, gezeigt werden können.

Eine Ausstellung soll dem Züchter zeigen, ob er vor Monaten erfolgreich seine Häsinnen  mit den entsprechenden Rammlern gepaart und die Nachkommen nach bestimmten, für eine Ausstellung erforderlichen, Kriterien ausgewählt hat. Nicht jede Häsin bzw. nicht jeden Rammler kann man für eine Weiterzucht verwenden und auch nicht jedes Tier ist für eine Ausstellung geeignet. Hier kommt es auf die Erfahrung und das Fingerspitzengefühl des Züchters an, die wirklich besten Tiere seines Bestandes auszuwählen und den Preisrichtern und der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Bewertet werden die Rassekaninchen dann beispielsweise nach Körperform, Typ und Bau, nach der Farbe und Qualität des Felles, nach der Sauberkeit und bei bestimmten Rassen auch nach ihrer Zeichnung usw. Alttiere werden zudem noch gewogen, weil hier auch das Gewicht eine Position der Bewertung darstellt. Welche Kriterien bei der jeweiligen Rasse bewertet werden bzw. wie die einzelnen Positionen beschaffen sein müssen, wird im sogenannten "Standard" festgelegt, in dem genau beschrieben ist, wie ein Tier dieser Rasse auszusehen hat und was als leichter oder schwerer Fehler von den Preisrichtern zu bestrafen ist.

Die Züchter, die an einer Ausstellung teilnehmen wollen, müssen bei größeren Schauen bereits Wochen vorher an den Ausrichter melden, welche Tiere ausgestellt werden sollen, denn es müssen gewisse Vorbereitungen, wie beispielsweise das Organisieren und Aufstellen einer entsprechenden Anzahl von Käfigen, das Drucken der Bewertungskarten usw., getroffen werden. Die Aussteller müssen dann auch das sogenannte "Standgeld" bezahlen. Ein Züchter, der z.B. vier Tiere ausstellt, muss mit allen Nebenkosten je nach Schau etwa 20 bis 70 Euro bezahlen, das dann zur Deckung der Kosten des ausrichtenden Vereins (Anmietung der Ausstellungsräume, Honorar der Preisrichter, Ankauf von Pokalen und Ehrenpreisen usw.) sowie in Teilbereichen für Geldpreise verwendet wird. Kleinere Schauen auf Vereins- oder Kreisebene können hinsichtlich der Meldegebühren deutlich günstiger sein.

Einige Tage vor der Ausstellung müssen dann die Tiere "schaufertig" gemacht werden. Das bedeutet, dass der Züchter seine Tiere speziell für diese Ausstellung vorbereiten und "herausputzen" muss. Dazu gehört das Schneiden der Krallen (vorn hat das Kaninchen jeweils fünf und hinten jeweils vier Krallen), das Säubern der Geschlechtsecken sowie die Fellpflege. Weiterhin muss das Kaninchen auf Fehler untersucht werden. Fehler können z.B. sein: Weiße Haare im Fell eines dunkelfarbigen Kaninchens, eine abgebrochene Kralle, verschiedenfarbige Krallen, eine Wamme bei einem Rammler bzw. bei kleineren Rassen auch bei einer Häsin, eine Kahlstelle im Fell des Tieres usw. Derartige Fehler werden dann bei der Bewertung, die unmittelbar vor einer Schau stattfindet, vom Preisrichter bestraft. Das kann bedeuten, dass dieses entsprechende Tier entweder weniger Punkte (ein Tier kann theoretisch bis zu 100 Punkte erzielen. 98,5 Punkte sind jedoch schon äußerst selten!) bekommt oder sogar mit "nb" ("nicht befriedigend") bewertet wird, was wiederum den Aussteller von einer Preisvergabe ausschließt.